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Deutsche Börse Frankfurt

ETF kaufen – worauf Sie bei der Umsetzung achten sollten

Von: Mathias Lück – Finanzberatung Lück

​Die Produktauswahl ist meist schnell geklärt: breit streuender Index, niedrige laufende Kosten, ausreichendes Fondsvolumen. Was danach kommt, wird oftmals unterschätzt. Depotwahl, Handelsplatz, Uhrzeit und Ordertyp entscheiden nicht über den Anlageerfolg, aber kosten in Summe Geld, das sich ohne Mehraufwand vermeiden lässt.

Dieser Artikel ordnet die Umsetzungsfragen in der Reihenfolge, in der sie auftreten.

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1. Depot und Broker: Kosten sind nur eines von sechs Kriterien

Die vier Anbietertypen unterscheiden sich weniger im Produktangebot als in Gebührenstruktur, Handelsplatzzugang und steuerlicher Abwicklung.

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Neobroker verlangen sehr niedrige oder gar keine Ordergebühren, bieten kostenlose Sparpläne und verzinsen teilweise das Verrechnungskonto. Dafür stehen meist nur ein bis zwei Handelsplätze und eingeschränkte Ordertypen zur Verfügung, der Service läuft überwiegend digital und die Konditionen sind häufig befristet.

Direktbanken bieten viele Handelsplätze inklusive Xetra, vollständige Ordertypen und ein etabliertes Meldewesen. Die Ordergebühren liegen je nach Haus spürbar höher und sind oft volumenabhängig.

Filialbanken stellen einen persönlichen Ansprechpartner. Sie haben die deutlich höchsten Ordergebühren, teils Depotführungsentgelte und vertreiben häufig hauseigene Produkte.

Ausländische Broker sind oft sehr günstig und bieten breiten Produktzugang. Entscheidend ist hier: Es gibt keinen automatischen Steuerabzug. Sie müssen Erträge selbst über die Anlage KAP erklären und die Vorabpauschale selbst deklarieren. Ein Freistellungsauftrag ist nicht möglich, automatische Verlustverrechnungstöpfe fehlen.

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Prüfkriterien in dieser Reihenfolge:

  1. Steuerliches Verfahren – deutscher Abzug an der Quelle oder Eigenerklärung? Ein Unterschied mit spürbarem Mehraufwand.

  2. Ordergebühren – Grundentgelt plus Handelsplatzentgelt plus mögliche Entgelte für Teilausführungen.

  3. Verfügbare Handelsplätze – siehe Abschnitt 3.

  4. Sparplanfähigkeit – welche ETFs, welche Termine, welche Kosten.

  5. Verzinsung des Verrechnungskontos.

  6. Depotübertrag – kostenfrei und mit Bruchstücken?

Wertpapiere sind rechtlich Sondervermögen und bei einer Insolvenz des Brokers geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro betrifft ausschließlich das Guthaben auf dem Verrechnungskonto.

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2. Verrechnungskonto und Notgroschen

Viele Broker verzinsen inzwischen Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Das ist attraktiv, wenn drei Punkte stimmen:

  • Befristung: Aktionszinsen laufen häufig nach sechs bis zwölf Monaten aus.

  • Betragsgrenze: Verzinst wird oft nur bis zu einer Obergrenze.

  • Einlagensicherung: Manche Broker leiten das Guthaben an Partnerbanken weiter. Entscheidend ist, welches Institut Ihr Guthaben hält und welchem Sicherungssystem es angehört.

 

Der Notgroschen gehört nicht in den Renditewettbewerb. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit binnen weniger Tage. Geldmarkt-ETFs sind eine mögliche Alternative, haben aber einen Kurswert, einen Spread und eine Abwicklungsfrist von bis zu zwei Bankarbeitstagen. Für den kurzfristigen Reservebedarf ist ein Tagesgeldkonto in der Regel die sauberere Lösung.

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3. Handelsplätze

Xetra ist die Referenzbörse mit dem höchsten Orderbuchvolumen. Die Handelszeit liegt bei 9:00 bis 17:30 Uhr, die Spreads sind zu Kernzeiten entsprechend eng, Teilausführungen sind möglich.

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Außerbörsliche Plätze wie Gettex, Tradegate, LS Exchange oder Quotrix sind länger geöffnet, im Richtwert von etwa 8:00 bis 22:00 Uhr. Hier stellt ein Market Maker fortlaufend Kurse, es wird meist komplett ausgeführt und die Handelsplatzentgelte sind niedriger oder entfallen ganz.

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Bitte die aktuellen Handelszeiten beim jeweiligen Broker prüfen – sie werden gelegentlich angepasst.

Außerbörsliche Plätze orientieren sich an der Referenzbörse. Außerhalb der Xetra-Handelszeit fehlt diese Orientierung, der Market Maker preist die Unsicherheit ein und die Spanne wird weiter.

Praktische Folge: außerbörslich handeln ja, aber innerhalb der Xetra-Zeiten.

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4. Spread und Slippage

Spread ist die Geld-Brief-Spanne: die Differenz zwischen dem Kurs, zu dem Sie verkaufen können (Geld), und dem, zu dem Sie kaufen können (Brief). Beim Kauf zahlen Sie effektiv die halbe Spanne gegenüber dem Mittelkurs. Er wird oft beim Kauf von Finanzinstrumenten angezeigt.

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So können Sie ihn selbst errechnen:

Spread in % = (Briefkurs − Geldkurs) / Mittelkurs × 100

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Größenordnungen unterscheiden sich systematisch: Breite Standard-Aktienindizes zu Kernhandelszeiten liegen am unteren Ende, Schwellenländer, Small Caps, Nischen- und Themen-ETFs sowie Randzeiten deutlich darüber.

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Slippage ist die Abweichung zwischen dem Kurs, den Sie beim Abschicken der Order gesehen haben, und dem tatsächlichen Ausführungskurs. Sie entsteht bei Market-Orders, in volatilen Phasen und bei Teilausführungen. Vermeidbar durch Limitorders (Abschnitt 6).

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Ein Hinweis zur Einordnung: Bei einer Einmalanlage von 10.000 Euro entspricht ein Spread von 0,10 Prozent zehn Euro. Das ist relevant, aber kein Grund, eine sinnvolle Anlageentscheidung zu vertagen.

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5. Die Uhrzeit

Regel: Handeln Sie dann, wenn die Börsen der im Index enthaltenen Unternehmen geöffnet sind.

Nur dann kann der Market Maker den fairen Wert des Fondsvermögens sauber berechnen, und nur dann ist die Spanne eng.

  • Globale Aktien-ETFs und US-Indizes: 15:30 bis 17:30 Uhr deutscher Zeit für die Überlappung mit dem US-Handel.

  • Europäische Indizes: 9:30 bis 17:00 Uhr.

  • Asien-/Pazifik-Anteile: hier ist der Heimatmarkt in Europa nie geöffnet; der Market Maker sichert über Futures ab. Kernzeiten bleiben trotzdem besser als Randzeiten.

Zu meiden:

  • die ersten und letzten 15 Minuten des Xetra-Handels

  • vor 9:00 Uhr und nach 17:30 Uhr

  • Feiertage an den relevanten Heimatbörsen (etwa US-Feiertage bei Welt-ETFs)

  • Wochenenden: Orders werden ohnehin erst montags ausgeführt und das direkt morgens, wenn man es vereiden sollte

  • die Minuten unmittelbar um wichtige Datenveröffentlichungen

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6. Ordertypen

Bei einer Market-Order (auch "billigst") ist die Ausführung sicher, der Preis dagegen offen. Sie eignet sich nur bei sehr liquiden Papieren zu Kernzeiten.

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Bei einer Limit-Order ist der Preis gedeckelt, die Ausführung dafür offen. Sie ist der Standard für ETF-Käufe.

Praxis: Setzen Sie das Limit knapp über den aktuellen Briefkurs, etwa 0,1 bis 0,3 Prozent. Damit haben Sie faktisch Ausführungssicherheit, sind aber gegen Ausreißer geschützt. Ein Limit deutlich unter dem Marktkurs ist keine Absicherung, sondern Market-Timing und führt meist dazu, dass die Order gar nicht ausgeführt wird.

 

Weiter zu beachten:

  • Gültigkeit: tagesgültig oder befristet. Unbegrenzt offene Orders geraten in Vergessenheit.

  • Teilausführungen: An Xetra kann eine Order in mehreren Tranchen ausgeführt werden, je nach Broker mit mehrfachen Entgelten. Außerbörslich wird in der Regel komplett ausgeführt.

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7. Sparpläne

Der Sparplan ist das wichtigste Umsetzungsinstrument, weil er die Entscheidung automatisiert und damit Timing-Versuche ausschließt.

Worauf zu achten ist:

  • Kosten: pauschal, prozentual oder kostenfrei. Prozentuale Modelle werden bei steigenden Raten teuer.

  • Ausführungstermine: meist ein bis vier feste Termine im Monat, zu einem festen Zeitpunkt und an einem festen Handelsplatz. Sie haben keinen Einfluss auf die Uhrzeit. Bei monatlichen Raten im drei- bis vierstelligen Bereich ist der mögliche Spread-Nachteil gegenüber dem Vorteil der Automatisierung praktisch bedeutungslos.

  • Aktions-ETFs: kostenlose Ausführung ist häufig befristet und auf bestimmte Anbieter beschränkt. Wählen Sie nie das Produkt nach der Aktion. Ein einmaliger Gebührenvorteil wiegt eine unpassende Indexkonstruktion nicht auf.

  • Bruchstücke: Sparpläne erzeugen Bruchteile von Anteilen. Diese lassen sich bei einem späteren Depotübertrag nicht bei allen Instituten (Tendenz steigend) mitübertragen und müssen dann verkauft werden.

  • Dynamik: automatische jährliche Erhöhung ist bequem, sollte aber zur Einkommensentwicklung passen und regelmäßig überprüft werden.

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8. Was regelmäßig vergessen wird

  • Freistellungsauftrag stellen. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person, bei gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro. Ohne Auftrag wird ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer einbehalten. Bei mehreren Depots sinnvoll aufteilen.

  • Liquidität für die Vorabpauschale. Sie wird zu Jahresbeginn vom Verrechnungskonto eingezogen. Fehlt Deckung, drohen Sollzinsen oder ein Zwangsverkauf von Anteilen. Halten Sie im Januar einen Puffer vor. Je nach Depotgröße reicht hierfür der Sparer-Pauschbetrag.

  • FIFO-Prinzip. Bei Teilverkäufen gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft. Wer absehbar Teilbeträge entnehmen will, kann Anlagezwecke auf getrennte Depots verteilen und so steuern, welche Tranchen zuerst veräußert werden.

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Checkliste vor der Order

 [ ] Depot mit deutschem Steuerabzug oder bewusste Entscheidung für Eigenerklärung

 [ ] Freistellungsauftrag erteilt

 [ ] Notgroschen separat, verfügbar und verzinst

 [ ] Handelszeit: 15:30–17:30 Uhr bei globalen Aktien-ETFs, kein Feiertag am Heimatmarkt

 [ ] Handelsplatz innerhalb der Xetra-Zeiten gewählt

 [ ] Spread beachtet

 [ ] Limitorder knapp über dem Briefkurs, tagesgültig

 [ ] Puffer für die Vorabpauschale im Januar eingeplant

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Die Umsetzung ist der Teil des Investierens, den Sie vollständig kontrollieren können. Marktrenditen lassen sich nicht steuern, Ausführungskosten schon. Wichtiger als jeder einzelne Punkt dieser Liste bleibt allerdings, dass Sie die Anlage überhaupt beginnen und dann unverändert durchhalten: Die teuersten Fehler entstehen nicht durch einen zu weiten Spread, sondern durch Abweichen von der einmal festgelegten Strategie.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Eine individuelle Empfehlung setzt die Kenntnis Ihrer persönlichen Verhältnisse voraus.

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